Der Geldbeutel der Eltern darf nicht über die Bildungschancen der Kinder entscheiden

Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen sieht eine Lernmittelfreiheit vor. Dennoch zahlen Eltern zu Schuljahresbeginn bis zu 500 Euro für Materialien zur „persönlichen Ausstattung“ der Schülerinnen und Schüler — von Schreibheften über Stifte bis hin zu Taschenrechner und Malutensilien; dazu kommen Klassenausflüge, digitale Endgeräte und Fahrtkosten.

Es darf keine Zweiklassengesellschaft in der Bildung geben, in der die soziale Herkunft und der Geldbeutel der Eltern über die Bildungschancen der Kinder entscheiden. Dennoch sind die Bildungschancen in NRW ungleich verteilt.

Landesregierung ohne Überblick

Die schwarz-grüne Koalition weiß nicht,

  • wie hoch die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten für einen Schulbesuch pro Kind sind,
  • wie hoch die Mittel sind, die Schulen durch Fördervereine oder externe Sponsoren erhalten, oder
  • wie viele Schülerinnen und Schüler mit einem eigenen digitalen Endgerät ausgestattet sind.

Wir fordern eine Lernmittelfreiheit, die ihren Namen auch verdient

Von der Statistik lernen: Wir brauchen eine landesweite Erhebung, um die tatsächlichen Jahreskosten des Schulbesuchs zu ermitteln — von Schulausflügen über Kopiergeld bis hin zu Lektüren und Kosten für die Mittagsverpflegung.

Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit: Aufgrund der Erhebung soll die Lernmittelfreiheit in Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt werden – gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Elternverbänden.

Schulen gut aufstellen: Mit der Weiterentwicklung der Lernmittelfreiheit muss eine auskömmliche Finanzierung der Schulen einhergehen.

Im Mittelpunkt muss die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler stehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.spd-fraktion-nrw.de/gleichechancen/