Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Bereits im vergangenen Jahr haben wir hier einen Antrag der SPD-Fraktion diskutiert, der eine klare Regelung für die Verjährung von Erschließungsbeiträgen forderte. Die Erschließungskosten können für große Ungerechtigkeit und sogar finanziellen Ruin sorgen, wenn sie erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Bau den Hausbesitzern unerwartet in Rechnung gestellt werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach wie vor keine zeitliche Begrenzung für die Erhebung dieser Kosten, obwohl die Länder seit November 1994 die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Erschließungsbeitragsrechts besitzen. So gelten die Regelungen des Baugesetzbuches in NordrheinWestfalen weiterhin. Das Baugesetzbuch beinhaltet keine Verjährungsregeln. Wir haben deshalb frühzeitig das Land Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, seine Gesetzgebungskompetenz zu nutzen und zeitnah eine Verjährungsregelung vorzulegen, nach der Erschließungsbeiträge nur noch innerhalb von höchstens 20 Jahren nach dem Eintritt der Vorteilslage erhoben werden dürfen.
Auch forderten wir bereits im vergangenen Jahr einen Ausschluss der Erschließungsbeiträge für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, und zwar, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage mindestens 25 Jahre vergangen sind.
Unser Antrag wurde damals mit dem Hinweis auf das noch ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgelehnt. Diese Zögerlichkeit fällt dem Land und damit auch den Kommunen jetzt auf die Füße. Denn das Urteil ist seit Anfang November gefällt und kurz darauf veröffentlicht worden, aber geschehen ist bisher nichts. Die Landesregierung ist nicht, wie im Sommer 2020 versprochen, tätig geworden. Sie hat bisher keinen passenden Gesetzentwurf vorgelegt und für Rechtssicherheit gesorgt.
Erst jetzt, nachdem wir von der SPD den Anstoß mit unserem erneuten Antrag gegeben haben, sprangen CDU und FDP auf den fahrenden Zug auf und legten einen knappen Entschließungsantrag vor. Dieses, wenn auch knappe Engagement begrüßen wir durchaus. Wir freuen uns, dass es nun auch bei der Landesregierung endlich ein Problembewusstsein für diese Angelegenheit gibt. Auch über die vorgeschlagene Frist von 15 Jahren lässt sich reden.
Wir hätten uns das aber viel früher gewünscht. Denn aus unserer Sicht war es nicht richtig, so lange abzuwarten, bis das Urteil vorliegt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist klar, dass auch die NRW-Regelung verfassungswidrig ist. Deshalb ist Eile geboten. Das Land muss schnellstmöglich tätig werden. Mit dem Urteil sind alle Kommunen gezwungen, das bestehende Recht verfassungskonform anzuwenden. Die Zeit drängt, denn sie brauchen dringend klare Regeln vom Land.
Wenn die Landesregierung das bereits im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht hätte, stünden wir jetzt nicht unter Zeitdruck und hätten die Kommunen, aber auch die Bürgerinnen und Bürger ein Problem weniger. Andere Länder haben das bereits erledigt und bieten ein gutes Vorbild. Die Landesregierung scheut sich doch auch sonst nicht, bei Bayern abzugucken. Warum gerade hier diese Zurückhaltung?
Allen Beteiligten war doch klar, dass diese Situation eintreten würde. Es hätte viel eher gehandelt werden müssen. Wir lehnen deshalb den Entschließungsantrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.