Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG)

Unsere Kommunen leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Die Kosten hierfür müssen endlich erstattet werden. Wir fordern schon seit Langem die Umsetzung des Lenk-Gutachtens. Zuletzt haben wir kurz vor der Sommerpause hier über unseren Antrag diskutiert, dass die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung endlich auskömmlich finanziert werden müssen.Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Er greift die Einigung der betroffenen Spitzenverbände auf und setzt sie entsprechend um. Die Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Änderung deutlich verringert.

Ellen Stock im Landtag NRW zum Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG auf Youtube

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Wir fordern schon seit Langem die Umsetzung des Lenk-Gutachtens. Zuletzt haben wir kurz vor der Sommerpause hier über unseren Antrag diskutiert, dass die Kosten der Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung endlich auskömmlich finanziert werden müssen.

Ich werde nicht müde, es zu betonen: Unsere Kommunen leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen. Die Kosten hierfür müssen endlich erstattet werden.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Landtag 27.11.2020 Nordrhein-Westfalen 31 Plenarprotokoll 17/110 Unser Antrag wurde im Sommer direkt abgestimmt und mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, AfD sowie des fraktionslosen Abgeordneten Neppe gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen abgelehnt. Es war ein beschämendes Bild.

Die Situation der Kommunen hat sich seither nicht entscheidend verbessert. Sie benötigen immer noch eine dauerhafte Erhöhung der FlüAG-Pauschale. Wir hören aber, die Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Partnern sind entgegen der Aussagen meines Kollegen Herrn Blondin ins Stocken geraten. Woran liegt das? Gibt es etwa einen Dissens zwischen dem MKFFI und dem Finanzministerium? Möchte der Finanzminister etwa nicht die nötigen Mittel bereitstellen? Hier ist dringend der Ministerpräsident gefragt, eine Lösung zwischen den Ressorts zu finden. Die Kommunen werden es ihm sicher danken.

Seit 2018 liegt das sogenannte Lenk-Gutachten der Uni Leipzig vor, welches deutlich zeigt, dass die Pauschalen an die tatsächlichen Kosten angepasst werden müssen, da die Kommunen sonst im negativen Bereich wirtschaften. Derzeit erhalten sie pro Geflüchteten 10.400 Euro jährlich. Professor Lenk hat errechnet, dass es aber jährlich zwischen 10.500 und 11.000 Euro für kreisangehörige Kommunen sein müssen. Kreisfreie Städte benötigen sogar zwischen 13.500 und 16.000 Euro pro Jahr.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird folgerichtig eine Differenzierung der Pauschale vorgeschlagen. Neben einem festen Grundbetrag in Höhe von 6.400 Euro werden unterschiedliche Höhen der Mieten in den Städten und Gemeinden sowie höhere Kosten in den kreisfreien Städten berücksichtigt. Eine kreisangehörige Kommune in der geringsten Mietstufe bekäme demnach 11.650 Euro, eine kreisfreie Stadt in der höchsten Mietstufe erhielte 15.000 Euro pro Jahr und Flüchtling. Dies entspricht den Berechnungen im Lenk-Gutachten.

Diese Unterscheidung nach den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort ist dem aktuellen pauschalen System weit überlegen. Es bildet auch die regionalen Unterschiede ab, ist sinnvoll und gerecht.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist derzeit für Kommunen nicht auskömmlich und wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbindung des Personenkreises der Geduldeten in die FlüAG-Pauschale-Erstattung dringend überfällig. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer und damit der Bezug von Leistungen von Kommunen überschreitet nämlich regelmäßig die drei Monate deutlich.

Wir hatten in unserem Antrag deshalb eine Verlängerung der Frist auf neun Monate vorgeschlagen. Dennoch können wir dem Vorschlag der Grünen, die Befristung ganz abzuschaffen, ebenfalls etwas abgewinnen.

Insgesamt sind wir mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Er greift die Einigung der betroffenen Spitzenverbände auf und setzt sie entsprechend um. Die Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Änderung deutlich verringert. Gerne stimmen wir der Überweisung zu. – Vielen Dank.