NRW-Kommunen nicht länger hängen lassen – Landesregierung muss endlich ihr Versprechen bei der Finanzierung von geflüchteten Menschen einlösen

Unsere Kommunen sind tragende Säulen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen und leisten dabei hervorragende Arbeit. Sie übernehmen ungemein wichtige Aufgaben, für die ihnen eigentlich eine kostendeckende Erstattung zusteht. Aber diese berechtigten Ansprüche werden den Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen bisher vom Land vorenthalten.

Kommunen nicht im Stich lassen: Versprechen bei der Finanzierung von geflüchteten Menschen einlösen! auf Youtube

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Unsere Kommunen sind tragende Säulen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen und leisten dabei hervorragende Arbeit.

Sie übernehmen ungemein wichtige Aufgaben, für die ihnen eigentlich eine kostendeckende Erstattung zusteht. Aber diese berechtigten Ansprüche werden den Städten, Gemeinden und Kreisen in Nordrhein-Westfalen bisher vom Land vorenthalten, obwohl mindestens seit Herbst 2018 ein entsprechendes Gutachten vorliegt, das ermittelt hat, welche Kosten den Kommunen tatsächlich entstehen, und die Landesregierung vollmundige Versprechen dazu abgegeben hat. Bisher wurden diese Versprechungen nicht eingehalten.

Dabei gibt es drei zentrale Punkte, die auch von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert werden.

Der erste Punkt betrifft die Weitergabe der Mittel des Bundes an die Kommunen. Eines der vollmundigen Versprechen aus dem Wahlprogramm der CDU vom 1. April 2017 heißt: Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten. – Doch was ist bisher passiert?

Im Jahr 2018 wurde ein Teil der Flüchtlingspauschale weitergeleitet. Ausschließlich im Jahr 2019 ging der vollständige Betrag an die Kommunen. Jetzt, in 2020, werden wiederum keinerlei Mittel vom Land von der mittlerweile in Migrationspauschale umbenannten Pauschale weitergegeben. Und das, obwohl der Bund in 2020 mindestens 151,2 Millionen Euro an Nordrhein-Westfalen zahlt. War das Versprechen im Wahlprogramm vor drei Jahren etwa ein Aprilscherz? Sämtliche Versprechen, diese berechtigte Anpassung endlich durchzuführen, verliefen seitens der Landesregierung leider im Sande.

Zuletzt hatte das Land Anfang dieses Jahres versprochen, innerhalb der ersten Jahreshälfte zu handeln und die FlüAG-Pauschale endlich an die realen Gegebenheiten anzupassen. Und das sollte rückwirkend zum 1. Januar 2018 geschehen, aber leider: Still ruht der See.

Der dritte und letzte Punkt betrifft die Kostenpauschale für die Unterbringung und Versorgung von sogenannten geduldeten Personen. Sie ist für die Kommunen nicht auskömmlich. Sie wird nur für drei Monate gewährt, was sehr weit von der Realität entfernt ist. Hier ist die Einbeziehung des Personenkreises  der Geduldeten in die FlüAG-Erstattung dringend und längst überfällig.

Zusammengefasst kann man sagen: Die Kommunen leiden finanziell weiter.

Wir fordern deshalb in unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, die FlüAG-Pauschale endlich auf die wirklichen Kosten anzuheben, die Finanzierung von geduldeten Menschen an die reale Verweilzeit anzupassen und die Mittel des Bundes gemäß dem Wahlversprechen der CDU ungekürzt an die Kommunen weiterzuleiten.

Halten Sie endlich Ihre Versprechen und lassen Sie unsere Kommunen nicht weiterhin eiskalt im Regen stehen. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Sie wissen alle, wie es bei uns vor Ort aussieht. Die Kommunen brauchen unsere Hilfe. – Vielen Dank.