Von den zahlreichen Lockerungen der vergangenen Wochen profitieren längst nicht alle Bereiche und Branchen. Dazu zählen in besonderem Maße Firmen in der Veranstaltungsbranche, im Bereich der Schaustellerei und in den Bereichen Messe, Messebau, Catering sowie der Licht- und Tontechnik. Vor allem durch das sehr weitreichende, vorerst bis zum 31.08.2020 geltende Veranstaltungsverbot sind die Unternehmen aus der Eventbranche in ihrem Geschäftszweig vollständig begrenzt. Die großen Probleme, vor denen diese Firmen stehen, haben mehrere Unternehmen am 22.05.2020 in einem Brief an Ministerpräsident Armin Laschet geschildert. Darin erläutern sie u.a. die massiven finanziellen Folgen, die die Corona-Krise für sie hat. Ob Messebau, Kirmesbetrieb, Organisatoren von Partys, Festen und Events, Schausteller usw. – sie alle sind in besonderem Maße betroffen und stehen vor einer ungewissen Zukunft. Nicht nur die sehr hohe Absagerate, sondern auch der totale Einbruch von neuen Aufträgen und die nicht abzusehende Entwicklung, treffen die Branche mit voller Wucht. Neue Aufträge bleiben aufgrund der unklaren Lage aus. Aufgrund der dramatischen Lage und, um Insolvenzen abzuwenden und Arbeitsplätze zu sichern, fordern die Firmen der Eventbranche aus Ostwestfalen-Lippe weitere Entlastungen, Zuschüsse und Hilfen als die bislang bestehen-den. Dazu zählen u.a.:
- – Bundeseinheitliche Regelungen, wann, welche Art und welche Größenordnung von Veranstaltungen wieder erlaubt sind.
- Eine Fortsetzung der Soforthilfe bzw. des Beihilfe-Programms NRW für die Eventbranchen sowie eine Erhöhung der Beihilfe um min. 50%; 30% sollen für die Inhaber verwendet werden können, damit zumindest ein Teil der weiterlaufenden geschäftlichen und privaten Kosten gedeckt sind.
- Eine rückwirkende und zukünftige Stundung von Steuern, Beiträgen und Abgaben sowie die Stundung aktueller und zukünftiger Zahlungen bis zum 31.12.2021, statt wie bisher zum 31.12.2020.
- Eine Übernahme von Bürgschaften für bestehende und neue Kredite. Schutz vor Fälligstellung von Krediten und Kontokorrentlinien durch Kreditinstitute. Insbesondere geht es den Firmen um die Gleichbehandlung von Inhabern von Einzelfirmen und GmbH-Firmen. Inhaber sollten nicht mit dem gesamten Privatvermögen haften müssen, sondern mit max. 10% – wie bei einer GmbH-Geschäftsführung.
- Weitere Zuschüsse für den Existenzerhalt und den damit verbundenen Arbeitsplätzen. Eine unkomplizierte und schnelle Zuteilung muss gewährleistet sein.
- Die Landesregierung sowie die Städte und Kommunen aus NRW sollen bei der zukünftigen Durchführung von Veranstaltung auf Firmen, Künstler und Dienstleister aus NRW zurückgreifen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- 1. Wie reagiert die Landesregierung auf den Hilferuf aus der Eventbranche aus Ost-westfalen-Lippe?
- Wie steht die Landesregierung zu der im Schreiben der Eventfirmen aus Ostwestfalen Lippe vom 22.05.2020 genannten Forderung, die Soforthilfen und das Beihilfe-Programm für die Eventbranche zu verlängern und aufzustocken?
- Wie steht die Landesregierung dazu, die Eventbranche durch eine weitgehende Stundung von Steuern, Beiträgen und Abgaben finanziell zu entlasten?
- Welche weiteren Zuschüsse oder weitergehenden Hilfsprogramme plant die Landesregierung für die Firmen der Eventbranche, um Existenzen und Arbeitsplätze zu sichern?
- Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, um die oben genannten Hilfsmöglichkeiten zu schaffen?
Ellen Stock
Jürgen Berghahn
Dr. Dennis Maelzer