Kleine Anfrage 3755 – Wie will die Landesregierung ihr im NRW-Plan geäußertes Versprechen halten, damit Thermen wie das VitaSol in Bad Salzuflen zum 30. Mai kurzfristig öffnen können?

Mit dem NRW-Plan hat die Landesregierung umfangreiche Lockerungen in der Corona-Krise versprochen. Unter Punkt 6 „Gastronomie, Hotels, Tourismus“ heißt es unter anderem: „Mit Zieldatum ab Pfingsten (30. Mai) soll auch die Öffnung von Thermen und Schwimmbädern, Spaßbädern und Wellness-Einrichtungen unter passgenauen Infektionsschutzkonzepten wieder zulässig sein.“ Auf dieser Grundlage hat die Therme „VitaSol“ in Bad Salzuflen die Wiedereröffnung am 30. Mai geplant und das geforderte Infektionsschutzkonzept erarbeitet. Das ist nach Angaben des Geschäftsführers vom Gesundheitsamt des Kreises Lippe sowie in Abstimmung mit dem Ordnungsamt Bad Salzuflen anschließend genehmigt worden. Eher zufällig hatte die Geschäftsführung des VitaSol am Mittwoch vor Christi Himmelfahrt (20. Mai) erfahren, dass in der Coronaschutzverordnung (Fassung ab 20. Mai, gültig bis 5. Juni)der Betrieb von „Hallenschwimmbädern, „Spaßbädern“, Saunen und ähnlichen Einrichtungen“ weiterhin verboten ist. Darunter fielen auch Thermen wie das VitaSol. Das hat bei der Geschäftsführung zu großer Verärgerung und Ratlosigkeit geführt. Die Therme müsse mit wirtschaftlichen Einbußen rechnen, da sie sich zum einen bereits auf den Betrieb vorbereitet hatte und entsprechende Vorkehrungen getroffen habe. Zum anderen auch, weil durch einen weiter nach hinten rückenden Öffnungstermin weitere Eintrittsgelder wegfielen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie will die Landesregierung kurzfristig ihr Versprechen einhalten und die Öffnung von Thermen und Schwimmbädern, Spaßbädern und Wellness-Einrichtungen in NRW am 30. Mai ermöglichen?
  2. Käme eine Erlaubnis für den Betrieb von Thermen und Schwimmbädern, Spaßbädern und Wellness-Einrichtungen in NRW bzw. eine entsprechende Änderung der Coronaschutzverordnung für Badbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel zu kurzfristig, um ihre Einrichtungen rechtzeitig und planbar am 30. Mai öffnen zu können?
  3. Hätte die Landesregierung ihre Vorgehensweise bei der Öffnung der Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen in NRW besser kommunizieren müssen?
  4.  Welche Voraussetzungen müssen die Betreiber von Thermen und Schwimmbädern, Spaßbädern und Wellness-Einrichtungen in NRW erfüllen, damit sie bald wieder öffnen können?

Ellen Stock

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