Zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes

Es gilt, das FlüAG zu reformieren und Geduldete sowie Ausreisepflichtige darin aufzunehmen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist in der jetzigen Form noch immer nicht zufriedenstellend. Wir brauchen im FlüAG auch eine langfristige Lösung für die Finanzierung von Geduldeten und Ausreisepflichtigen.

Ellen Stock zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes auf Youtube

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Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie heißt es doch so schön: „Was lange währt, wird endlich wahr“. Aber: Sollte man immer meckern? – Nein, und deshalb möchte ich meine heutige Rede einmal mit einem großen Lob beginnen.

Die Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen leisten hervorragende Arbeit bei der Integration von Migranten und Migrantinnen.

Durch meine Arbeit im Integrationsausschuss komme ich viel herum und sehe, was die Kommunen für Anstrengungen unternehmen, um den Menschen, die neu bei uns ankommen, einen guten Start zu ermöglichen. Auch in meiner Heimat Lippe werden wunderbare Projekte zur Integration auf die Beine gestellt.

Die nun geplante Unterstützung hat die kommunale Ebene dringend nötig und zu Recht verdient. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir hier noch diskutiert, dass die Landesregierung nur 100 Millionen Euro der Bundesmittel an die Kommunen weiterleitete.

Ich musste meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU an ihr Wahlversprechen erinnern, die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterzuleiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es hat etwas gedauert, bis dieses Wahlversprechen eingelöst wurde, aber jetzt ist es endlich so weit: Das Geld vom Bund wird komplett an die Kommunen weitergeleitet. Davon gehen 94 Millionen Euro direkt an die Kitas –gut für die Kinder. Aber während unserer Regierungszeit haben Sie damals in der Opposition diese Art der Zweckbindung auf das Schärfste kritisiert.

So weit, so gut. Ich sagte ja eingangs, man darf nicht immer nur meckern.

Dennoch muss ich einen Punkt anführen, der uns negativ aufgefallen ist. Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel aus der Integrationspauschale wurden erweitert. Das klingt zunächst einmal sehr großzügig.

Bei genauerer Betrachtung erweist sich dies aber als Mogelpackung. Nun können die Kommunen auch steigende Kosten infolge der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von nach § 60a Aufenthaltsgesetz geduldeten Personen, die nicht über die FlüAG-Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz gedeckt werden, über die Integrationspauschale bestreiten.

Das soll fiskalische Handlungsspielräume auch für andere, in ihrer Planungshoheit liegende gesellschaftliche und soziale Aufgaben schaffen. Damit soll eine kurzfristige Entlastung der Gemeinden bei der Kostensituation für die Personengruppe der Geduldeten erreichen.

Indes sind wir genauso wie die Verbände, die Städte, Kreise und Gemeinden der Ansicht, dass dies maximal der viel zitierte Tropfen auf den heißen Stein ist.

Es gilt jetzt, das FlüAG zu reformieren und Geduldete sowie Ausreisepflichtige darin aufzunehmen. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist in der jetzigen Form noch immer nicht zufriedenstellend. Wir brauchen im FlüAG auch eine langfristige Lösung für die Finanzierung von Geduldeten und Ausreisepflichtigen. Allerdings sehen wir auch, dass das vorhandene Geld so schnell wie möglich vor Ort ankommen muss.

 

Deshalb enthalten wir uns gleich bei der Abstimmung. – Vielen Dank.