Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 66 Bielefeld / Hillegossen bis Leopoldshöhe / Asemissen erlangte 2015 Rechtskraft. Inzwischen haben erste Vorarbeiten begonnen. Der Landesbetrieb Straßen NRW hat im September 2018 den Ablauf der Baumaßnahme in Asemissen vorgestellt. Demnach wird das Gewerbegebiet Asemissen in hohem Maße von Behinderungen betroffen sein. Sowohl das Gewerbegebiet Asemissen als auch der Ortsteil Asemissen werden für mehrere Wochen von der B 66 abgebunden sein.
Als Umleitungsstrecke ist geplant, zwischen Gewerbestraße und Alleestraße eine Gemeindestraße zu bauen. Diese parallel zur Bahnlinie verlaufende Umleitungsstraße soll während der Bauzeit das Gewerbegebiet mit dem Ortsteil Asemissen verbinden. Es steht zu befürchten, dass die geplante Umleitungsstrecke nicht ausreichen wird, um das Verkehrsaufkommen von täglich ca. 3500 Fahrzeugen, darunter ca. 400 Schwerlasttransporten, zu bewältigen.
Die Unternehmen vor Ort sind besorgt, dass durch die Umleitungsstrecke der Verkehrsfluss für einen langen Zeitraum stark behindert wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Umleitungsregelung ist für das Gewerbegebiet Asemissen im Laufe der Bauarbeiten geplant?
- Wie wirkt sich die Einrichtung dieser Umleitung voraussichtlich auf den Verkehrsfluss / das Verkehrsaufkommen aus
- Welche alternativen Umleitungsstrecken kommen für den Bauzeitraum in Frage?
- Welche Kosten entstünden durch die Einrichtung einer zweiten, alternativen Umgehung?
- Wie plant die Landesregierung die Anregungen der Kommune, der betroffenen Unternehmen aufzunehmen, damit die befürchteten Verkehrsstaus und die damit einhergehenden Probleme für die ansässigen Unternehmen im Gewerbegebiet Asemissen nicht eintreten?
Jürgen Berghahn
Ellen Stock