Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir haben bereits im Ausschuss mehrmals über die Änderung des Gesetzes geredet und dazu auch eine informative Anhörung mit betroffenen Verbänden durchgeführt.
In der Anhörung machten die Sachverständigen deutlich, dass sie den Anteil der weitergeleiteten Mittel für viel zu gering halten; denn die Landesregierung leitet lediglich 100 Millionen Euro an die Kommunen weiter. Das ist aber nur ein Bruchteil dessen, was die Fraktionen der Mitte-rechts-Koalition ursprünglich selbst gefordert haben. Es geht hier immerhin um 434 Millionen Euro, welche der Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellt.
Die Landesregierung enthält den Kommunen damit einen ihnen zustehenden Anteil vor.
Dabei waren die Versprechen vor der Wahl im vergangenen Jahr noch ganz andere. Am 1. April 2017 hatte die CDU ihr Wahlprogramm für den damaligen Wahlkampf beschlossen. Darin ist auf Seite 98 zu lesen – ich zitiere –:
„Die durch den Bund dem Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellte Integrationspauschale werden wir künftig zwingend und ohne Umwege oder Kürzungen an die Kommunen weiterleiten.“
Vor diesem Hintergrund ist die Enttäuschung der kommunalen Spitzenverbände natürlich allzu verständlich; denn sie haben sich vor der Wahl auf dieses Versprechen verlassen. Oder sollten wir lieber sagen: „Auf dieses Versprechen sind sie reingefallen“?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht dass Sie mich falsch verstehen: Wir sind absolut dafür, dass die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit unterstützt werden. Sie sollen zudem gestärkt werden. Die Aufgaben, die vor Ort übernommen werden, sind von unschätzbarem Wert.
Zu diesen wichtigen Integrationsaufgaben gehört neben den Leistungen der Kommunen auch die Arbeit des Landesintegrationsrates. Der Landesintegrationsrat hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass in § 10 des Gesetzes die Vertreter auf Landesebene geregelt seien. Derzeit heißt es in Absatz 1:
„Das Land fördert die Arbeit der von den kommunalen Integrationsräten und Integrationsausschüssen gebildeten Vertretung der Menschen mit Migrationshintergrund auf Landesebene durch finanzielle Zuwendungen.“
Aus unserer Sicht wäre es logisch und sinnvoll, wenn auch der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen namentlich im Gesetz vorkommen würde. Sie sehen: Es gibt einige Punkte, die an dem Gesetzentwurf nicht stimmig sind.
In Richtung der Landesregierung kann ich nur Folgendes sagen: Wir messen Sie an dem, was Sie gefordert haben. Vor diesem Hintergrund liefern Sie eindeutig zu wenig. Die SPD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf der Landesregierung deswegen ab. – Vielen Dank.