Kleine Anfrage 1544 – Blühstreifen – ein Erfolgsmodell oder eher Todesstreifen für Insekten?

„NRW schützt die Insekten nicht“, so titelte eine Kolumne der Rheinischen Post im Juli 2018. Das dramatische Insektensterben, welches im vergangenen Jahr durch die alarmierenden Zahlen eines Projekts des Entomologischen Vereins Krefeld bestätigt wurde, scheint bei der Landesregierung keine große Rolle zu spielen. Die Zahlen allerdings sind wirklich erschreckend: Innerhalb von 27 Jahren sammelten sich rund 75 Prozent weniger Insekten in den aufgestellten Fallen an. Damit sind die Artenvielfalt und unser Ökosystem massiv bedroht– und damit auch die Lebensgrundlage der Menschen und der landwirtschaftlichen Produktion. Denn unsere Landwirtschaft ist auf die Bestäuber angewiesen.

Konsequenterweise wurden dann auch im Frühjahr 2018 die gefährlichen Neonicotinoide EUweit verboten, welche hauptsächlich für das Bienensterben verantwortlich gemacht werden. Aber auch intensive landwirtschaftliche Nutzung und dadurch resultierende mangelnde Futter und Rückzugorte sind eine Ursache für den katastrophalen Verlust von Insekten. Waren Saumbiotope in der Vergangenheit normal und von der Landwirtschaft gewünscht, so sind diese Bereiche durch die Intensivlandwirtschaft „unter den Pflug gekommen.“

Das Land NRW fördert als eine der kargen Maßnahmen gegen das Insektensterben seit einigen Jahren die Anlage von Blühstreifen an landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Förderfähig ist die Anlage von Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen auf jeweils denselben oder jährlich wechselnden Acker- und Dauerkulturflächen des Betriebes durch die Einsaat von vorgeschriebenen Saatgutmischungen. Auf den Blüh- und Schonstreifen oder Blüh- und Schonflächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, außer Pflegemaßnahmen und etwaigen Nachsaaten keine anderweitigen Bearbeitungsmaßnahmen durchgeführt werden und sie dürfen, außer für die genannten Maßnahmen, nicht befahren werden.

Der Internetauftritt des NRW-Umweltministeriums erläutert zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen: „Die Fördermaßnahmen werden laufend evaluiert, das heißt auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Evaluierung ist nicht nur wichtig, um den Erfolg der Förderung zu belegen, sondern auch um daraus Schlussfolgerungen für die künftige Weiterentwicklung zu ziehen. Grundlage ist eine intensive Datenerhebung und -analyse.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie groß ist die Fläche der geförderten Blühstreifen und -flächen in NRW im Vergleich zur gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche? Bitte a) als Gesamtfläche und b) nach Regionen aufführen.
  2. Welches sind die auf der Basis der ständigen Evaluation und der intensiven Datenanalyse gewonnenen Erfahrungen der Landesregierung mit den seit 2010 geförderten Blühstreifen in NRW?
  3. Wie beurteilt die Landesregierung auf der Basis der ständigen Evaluation und der intensiven Datenanalyse ihres Förderprojekts die Wirksamkeit von Blühstreifen zum Erhalt der Insekten, Vogelwelt und Amphibien, vor allem im Vergleich zu größeren Verbundflächen?
  4. Wie wird sichergestellt, dass die schmalen Blühstreifen entlang der intensivlandwirtschaftlich genutzten Felder nicht durch Sprühnebel von Spritzmitteln zu Todesstreifen für Insekten werden?
  5. Welche Gründe hat es, dass Blühstreifen meist schon nach 2 Jahren lediglich mit Gräsern und Brenneseln bewachsen sind und keine bis wenige Blüten übrig bleiben?

Ellen Stock
Jürgen Berghahn

Antwort Kleine Anfrage 1544