Kleine Anfrage 1335 – Übermäßige Bürokratiehürden für das Landesförderprogramm KOMM-AN NRW?

Mit „KOMM-AN NRW“ hat die Landesregierung ein umfangreiches Landesprogramm aufgelegt, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe im Zentrum. „KOMM-AN NRW“ soll Kommunen entlasten und Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe stärken. Aus der Praxis ist jedoch zu hören, dass das Programm „KOMM-AN NRW“ mit Bürokratiehemmnissen übersäht ist. Beispielsweise ist das Verfahren des Verwendungsmittelnachweise zu aufwändig gestaltet. Es ist zu befürchten, dass vor allem die Ehrenamtlichen durch zu hohen Bürokratieaufwand auf Dauer abgeschreckt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1.  Gibt es Seitens der Landesregierung einen Evaluationsbericht zum Förderprogramm
    KOMM-AN NRW?
  2.  Gab es im Jahr 2017 und im Jahr 2018 Beschwerden Seitens der Antragsteller oder Kommunen, dass das NRW-Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ zu bürokratisch gestaltet ist?
  3.  Welche Listen und Nachweise sind durch die Ehrenamtlichen zu führen?
  4.  Warum reicht nicht eine Unterzeichnung der Verwendungsnachweise seitens einer Verwaltung als Nachweis für die zweckmäßige Verwendung der Mittel?
  5.  Wie viele Mittel, die die Landesregierung für das Förderprogramm KOMM-AN NRW zur
    Verfügung stellt, sind im Jahr 2017 und im Jahr 2018 abgerufen worden? (Bitte nach Kommunen aufschlüsseln)

Ellen Stock

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