Kleine Anfrage 1269 – Hat Minister Stamp das Chaos in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren noch im Griff?

Nach der ursprünglichen Nutzung als NATO-Kaserne und später als Justizvollzugsanstalt dienen die Räumlichkeiten nun seit dem 15. Mai 2015 bis zum heutigen Tag als Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige. Im laufenden Jahr mehren sich wiederholt die Eindrücke und Erkenntnisse, dass in der UfA die Lage eskaliert. Nach den Medienberichterstattungen (u.a. Der Spiegel, Ausgabe 18/2018, u.a. Westfalen- Blatt vom 30.04.2018), förmlichen parlamentarischen Anfragen und nicht zuletzt regierungsseitigen Vorlagen zur parlamentarischen Beratung zufolge, stiegen die Respektlosigkeiten im Allgemeinen bis hin zum Gewaltpotenzial im Besonderen erheblich an. Es liegen umfangreiche Berichte über Personalmangel, Verlängerung von Verschlusszeiten, Körper- bzw. Selbstverletzungen, Ausweitung der Isolationshaft, erhöhte Zahlen bei den Krankmeldungen und Entweichungen, Einschränkungen bei dem Gebrauch von erlaubten digitalen Medien und des Besuchszugangs, Misshandlung von Bediensteten wie Schutzbefohlenen, vermehrte suizidale Absichten, Vorwürfe über das heimliche Verabreichen von Medikamenten in der Verpflegung, das Verhalten von Mitarbeitern des privaten Sicherheitsdienstes, beobachtete Entkleidungen und fragwürdige Praktiken im Umgang mit der Privatsphäre der Abschiebehäftlinge vor. So entstand nicht erst im Juli dieses Jahres der Eindruck, dass die chaotischen Zustände seit Monaten schleichend kamen, dennoch aber vorhersehbar waren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wieviele Personen waren durchschnittlich in der UFA Büren in 2017 und 2018 untergebracht? (bitte monatliche Aufstellung und Verweildauer darstellen)
  2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgt der Aufschluss- bzw. Nachtumschluss an Werktagen und den Wochenenden? (Sollte es keinen einheitlichen Umschluss geben, bitte begründen und die Differenzierung nach Häusern darstellen)
  3. Von wem und nach welchem Maßstab werden Sanktionsmaßnahmen bei dem Gebrauch von Handys, Smartphones, beim Zugang zum Internet, beim Freilauf, beim Sportangebot, oder beim Einkauf angeordnet?
  4. Welche konkreten Rechte, bzw. Einschränkungen bestehen für die dort Untergebrachten hinsichtlich des Besuchs von Angehörigen, Freunden, Beiständen und NGO´s?
  5. Wie ist die konkrete personelle Situation in der UFA Büren? (Bitte derzeit besetzte Stellen der Hoheitsträger und der privaten Sicherheitsunternehmen aufführen)

Christian Dahm
Ellen Stock

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