In Lippe, im Bereich der Stadt Lage, wird vom Landesbetrieb Straßen NRW der Neubau der B 239 vorbereitet. Die geplante Trasse führt durch Flusstäler, Hochwasserschutzgebiete, zerschneidet landwirtschaftliche Flächen. Sie versiegelt 52 ha Land und beansprucht weitere 94 ha von Vorrangflächen des Landschaftsschutzes.
Als „zugrunde gelegte Notwendigkeit“ wird im Bundesverkehrswegeplan die „Schaffung einer großräumigen Verbindung vom Kreis Diepholz bis zum Weserbergland bei Höxter“ genannt. Im Bereich Lage kann laut BVWP auf eine erneute Linienbestimmung verzichtet werden. Begründung: Die „Linie [ist] weitgehend mit der 1967 bestimmten Linie identisch“. (vgl. Internetseite: http://b239n-neindanke.de/)
Bereits jetzt, noch vor dem Planfeststellungsverfahren, formiert sich vor Ort massiver Widerstand gegen dieses Vorhaben (vgl. Lippische Landeszeitung vom 25./26. November 2017, S. 16). Die Kritiker führen vielfältige Gründe gegen den Neubau an:
Ein Stück lippische Kultur- und Naturlandschaft und einzigartiger Lebensraum für viele seltene Tiere und Pflanzen würde unwiederbringlich zerstört. Zahlreiche Arten, die entgegen dem Bundestrend hier z.T. sogar noch zugenommen haben, wären stark gefährdet und bedroht (u.a. Wasseramsel, Eisvogel, Nachtigall, Gebirgsstelze, Europäischer Flusskrebs, Bachneunauge, Fadenmolch, Teichmolch, Bergmolch, Wasserspitzmaus, Zwergmaus, Zauneidechse, Hermelin, 6 versch. Fledermausarten, Helmazurjungfer). Eine der größten, erfolgreichsten und weit über die Region hinaus bekannten Umweltbildungseinrichtungen, das Umweltzentrum Heerser Mühle, ist durch den geplanten Neubau in ihrem Bestand nachhaltig gefährdet. Die aktuelle Planung bedeutet zudem einen massiven Eingriff in den europaweit besonders sensiblen und streng geschützten Flussauenbereich (Stichwort EU-Wasserrahmenrichtlinie). Der von dem Neubau betroffene Bereich spielt derzeit als Naherholungsgebiet eine große Rolle und wäre quasi zerstört. Letztendlich wäre eines der beliebtesten Ausflugsziele in der Region mit ca. 40.000 Besuchern jährlich nachhaltig negativ betroffen.
Durch den massiven Ausbau und die damit verbundene Verkehrszunahme wird außerdem die Schadstoffbelastung in der Kurstadt Bad Salzuflen stark ansteigen. Der innerörtliche Verkehr in Bad Salzuflen und Lage sowie der Fußgänger- und Radverkehr und somit die Sicherheit der Bürgerinnen wurden bei der Planung überhaupt nicht berücksichtigt. Der stark reduzierte Zugang zur B 239 bedeutet eine Zunahme des innerörtlichen Verkehrs. Ganze Ortsteile werden darüber hinaus massiv zerschnitten oder sogar abgebunden. Für einige traditionsreiche Wirtschaftsbetriebe und Geschäfte in Bad Salzuflen und Lage hätte der so geplante Ausbau teils massive Einbußen zur Folge. (vgl. Resolution: https://www.heerser-muehle.de/resolution-heimat-erhalten-natur-und-umwelt-schuetzen-gegen-den-neubau-der-b-239-in-lippe/)
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den geplanten Neubau der B 239 im Bereich der Stadt Lage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Streckenführung dort einer Empfehlung aus dem Jahr 1967 folgt, in dem nicht nur andere Umweltschutzvorstellungen herrschten, sondern auch völlig andere Gegebenheiten vor Ort?
- Wann ist mit der Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?
- Welche Bedeutung misst die Landesregierung den oben beschriebenen Gründen gegen den Neubau bei – insbesondere aus Sicht des Umwelt- und Artenschutzes, des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sowie der modernen Form der Verkehrsplanung?
- Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für den Neubau der B 239 mit der beschriebenen Streckenführung um die Stadt Lage?
- Welche Priorität hat dieser Neubau für die Landesregierung im Vergleich zu anderen Neu – und Ausbauprojekten?
Ellen Stock