Durch die Abschaffung der landesweit einheitlichen Kita-Gebühren wurde eine fatale Entwicklung in NRW losgetreten. Indiz dafür ist ein Flickenteppich unterschiedlichster Elternbeitragssatzungen in den nordrhein-westfälischen Kommunen, der bisweilen zu einem Gebührenwettbewerb zwischen den Kommunen geführt hat. Heute sind die Kita-Gebühren mehr vom Wohnort als vom Einkommen der Eltern abhängig. Eltern mit ähnlicher finanzieller Leistungsfähigkeit werden von Kommune zu Kommune bei der Gebührenerhebung unterschiedlich behandelt. Nur für das letzte Kita-Jahr konnte durch die Beitragsfreistellung eine Gleichbehandlung aller Eltern in NRW erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Ab welchem Jahreseinkommen werden in den Jugendamtsbezirken Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo und in der Zuständigkeit des Kreisjugendamtes Lippe Elternbeiträge in welcher Höhe und ab welchem Jahreseinkommen werden welche Höchstbeträge erhoben? (Bitte einzeln nach Jugendamtsbezirk nach Einstiegseinkommen mit Mindestbeitrag und Einkommensobergrenze mit Höchstbeitrag aufschlüsseln.)
- Laut dem aktuellen Familienbericht des Landes Nordrhein-Westfalen beläuft sich das Durchschnittseinkommen von Paaren auf 3.591 Euro, Alleinerziehende verfügen im Schnitt über 1.776 Euro monatlich. Welcher Elternbeitrag wird in den Jugendamtsbezirken Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo und Lippe für diese Durchschnittseinkommen sowohl bei der Buchung eines 45-Stunden-Platzes für ein Kind unter drei Jahren, als auch für einen 45-Stunden-Platz für ein Kind über drei Jahren erhoben? (Bitte einzeln nach Jugendamtsbezirk aufschlüsseln.)
- Inwieweit werden in den Jugendamtsbezirken Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo und Lippe bei der Festlegung der Elternbeiträge Ausgaben z.B. für Unterhalt, Werbungskosten sowie weitere Aufwendungen und finanzielle Belastungen angerechnet? (Bitte einzeln nach Jugendamtsbezirk aufschlüsseln.)
- Für wie viele Eltern sind in den Jugendamtsbezirken Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo und Lippe die Elternbeiträge gemäß § 90 Abs. 2 SGB VIII ermäßigt oder erlassen worden, weil die finanzielle Belastung für die Eltern zu hoch ist? (Bitte prozentual und absolut im Vergleich zu den zur Verfügung stehenden Kita-Plätzen je Jugendamtsbezirk aufschlüsseln.)
- Welche Kenntnisse liegen darüber vor, inwieweit Eltern neben den Elternbeiträgen durch zusätzliche Kostenfaktoren wie z.B. Mittagsverpflegung und Obstgeld in städtischen Kindertageseinrichtungen in den Jugendamtsbezirken Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo und Lippe belastet werden? (Bitte einzeln je Jugendamtsbezirk aufschlüsseln.)
Jürgen Berghahn
Dr. Dennis Maelzer
Ellen Stock